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Was gibt es Neues beim Kleingartenverein Grünwinkel 1979 e.V. ?

Leider konnten wir aufgrund der Corona-Vorschriften 2020 und 2021 die stets im März
stattfindende jährliche Jahreshauptversammlung nicht durchführen und so mussten wir die
Versammlung auf einen späteren Termin verschieben.

Nun hat es endlich die Gesetzeslage zugelassen, dass unsere Jahreshauptversammlung auf
Samstag, den 9. Oktober 2021 festgelegt werden konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt hat unsere
Vorstandschaft ohne Entlastung für das Gartenjahr 2020 bis Oktober 2021 weitergearbeitet.
Wie in all den vergangenen Jahren konnte die Versammlung jedoch nicht in unserem Vereinsheim
stattfinden, da die vorgeschriebenen Abstände in unserem doch relativ kleinen Clubhaus nicht
eingehalten werden konnten.

Somit hat unser bisheriger 1. Vorstand Ralph Dietrich die Mitglieder ins Brauhaus Moninger
eingeladen.

Bereits 2020 sollte eine neue Vorstandschaft gewählt werden, da sich unser bisheriger Vorstand
aus privaten Gründen nicht noch einmal zur Wahl stellte. Nun konnten endlich die ausstehenden
Wahlen nachgeholt werden und wir konnten unseren Mitgliedern unsere Berichte vortragen und
über geplante Vorhaben informieren.

Wir möchten Ihnen heute gerne unsere neue Vorstandschaft vorstellen.
1. Vorsitzende: Gudrun Hansen
2. Vorsitzende: Marion Baum
Kassier: Dominik Born
Schriftführerin: Gertrud Fischer
Beisitzer: Oliver Stein

Auch wenn zu unserem Leidwesen der Sommer im Gartenjahr 2021 doch ziemlich verregnet war,
waren wir doch froh, unsere Gärten als Ausgleich für die Corona-Einschränkungen genießen zu
können. Und die entsprechenden Vorschriften konnten wir bei Unterhaltungen mit unseren
Gartennachbarn über den Gartenzaun ohne Probleme und Abstand einhalten. Im Garten fühlt man
sich frei, man kann sich erholen und entspannen. Wir konnten uns hier zurückziehen, den Garten
pflegen und gestalten.
 
 
Einen Kleingarten zu bekommen gleicht derzeit jedoch einem Lottogewinn, denn auch bei uns ist
die Nachfrage für einen Garten sehr groß. Viele bewerben sich aufwendig und leider muss man
unter Umständen jahrelang warten, denn unsere Gartenanlage ist mit 20 Parzellen eine der
kleinsten Kleingartenlagen in Karlsruhe. Das Interesse an einem Garten ist gegenüber Nicht-
Pandemie-Zeiten gestiegen und man kann von einem wahren Corona-Boom in den Kleingärten
sprechen. Viele Interessenten suchen einen Garten zum Grillen und für die Freizeitgestaltung.
Einen reinen Freizeitgarten lassen jedoch die Statuten der Kleingärtner nicht zu. Es muss auf
mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse angebaut werden. So schreibt es das
Bundeskleingartengesetz vor. Wer dauerhaft gegen die Statuten verstößt oder sich nicht an den
vereinbarten Arbeitsstunden beteiligt, der riskiert, seinen Anspruch auf den Kleingarten zu
verlieren.

Ein Garten macht viel Arbeit das kommt für viele überraschend.
Die kleingärtnerische Nutzung muss den Garten maßgeblich mitprägen. Es gibt auch einige
Bäume und Sträucher, die aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe- und breite nicht erlaubt sind.
Bestimmte Pflanzen sind verboten, weil sie den Anbau anderer Gartenpflanzen behindern und
damit die kleingärtnerische Nutzung einschränken würden.
Ein Kleingarten kostet nicht nur Geld sondern auch Zeit. Interessierte sollten auch darauf achten,
dass sich ihr künftiger Garten in der Nähe zum Wohnort befindet. Deshalb achten wir in unserem
Verein auch darauf, dass sich bevorzugt Grünwinkler bewerben. Nur am Wochenende etwas im
Garten zu machen und das unbeliebte Unkraut zu entfernen reicht nicht, um ihn in Schuss zu
halten.

Natürlich ist es wichtig, dass ein Kleingartenverein sozusagen als höhere Instanz Regeln und
Richtlinien aufstellt, an die sich die Mitglieder halten müssen, damit ein friedliches Miteinander
gewährleistet ist. Dem Kleingartenverein sollten darüber hinaus aber auch Förderaufgaben
zukommen. So soll er einerseits natürlich das Kleingartenwesen fördern, andererseits aber auch
dazu beitragen.

Ein Kleingartenverein kann über drei Arten von Mitgliedern verfügen. So gibt es zum einen die
aktiven Mitglieder. Das sind diejenigen Mitglieder, die mit dem Verein einen Pachtvertrag
abgeschlossen haben und nun als Kleingärtner ihre eigene Parzelle bewirtschaften und nutzen.
Daneben kann es auch die passiven Mitglieder geben. Das sind diejenigen Mitglieder, die gerne
aktive Mitglieder werden möchten. Sie sind also vorgemerkt und haben sich somit sozusagen um
einen Kleingarten beworben und warten nun darauf, dass eine entsprechende Parzelle für sie frei
wird. Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten können Sie sich gerne auf unserer
Homepage melden. Sollte ein Garten frei werden werden wir sie gerne informieren. Und zuletzt
kann es die sogenannten fördernden Mitglieder geben. Diese bewirtschaften weder einen
Kleingarten noch sind sie für eine Pacht vorgemerkt. Fördernde Mitglieder heißen jedoch den Sinn
und Zweck eines Kleingartenvereins und der Kleingartenanlage gut und unterstützen den Verein
daher entsprechend. Meist handelt es sich dabei um eine Unterstützung in finanzieller Form,
jedoch nicht ausschließlich.

Wer sich für einen Kleingarten entscheidet, der sollte sich bewusst sein, dass er damit auch „Ja“
zum Vereinsleben sagt. Man sollte bereit sein, sich dem vereinsmäßigen Engagement zu widmen
und beispielsweise regelmäßig an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Nur so wird man
in wichtige Entscheidungen mit einbezogen und kann das Miteinander in der Kleingartenanlage
mitbestimmen und beeinflussen. Wer dies hingegen als störende Aufgaben und zu zeitaufwendig
empfindet, wird sich letztlich nur schwerlich wirklich einleben können. Das Vereinsleben ist ein
fester Bestandteil einer solchen Kleingartenanlage und macht letztlich auch deren Charme aus.