FAQs

2. Gibt es aktuell freie Gärten?

Ob gerade eine Parzelle frei ist, erfährst du am besten direkt beim Vorstand. Da unsere Anlage nur 21 Parzellen umfasst, können freie Gärten begrenzt sein. Wir empfehlen dir deshalb, bei Interesse Kontakt mit uns über das Kontaktformular aufzunehmen.

3. Wie läuft die Bewerbung für einen Garten ab?

Der erste Schritt ist eine unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular. Teile uns deine Kontaktdaten und möglichst ausführlich dein Interesse an einem Kleingarten mit. Wenn eine passende Möglichkeit besteht, besprechen wir mit dir die nächsten Schritte mit dir und setzen dich auf unsere Warteliste.

4. Kann ich die Gartenanlage vor einer Bewerbung besichtigen?

Du kannst dir unsere Anlage bei einem Spaziergang entlang der Alb von außen ansehen. Für Fragen zur Übernahme einer Parzelle wende dich bitte an den Vorstand.

5. Muss ich Mitglied im Verein werden, um einen Garten zu pachten?

Die Gartenpacht ist mit der Mitgliedschaft und den damit verbundenen Rechten und Pflichten verknüpft. Die genauen Aufnahme- und Vertragsbedingungen erläutert dir der Vorstand vor einer Übernahme.

Kosten und Übernahme

6. Welche Kosten entstehen bei der Pacht eines Kleingartens?

Neben der jährlichen Pacht entstehen weitere Kosten, etwa Mitgliedsbeiträge, Umlagen oder Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen. Bei einer Übernahme können außerdem Kosten für vorhandene Einrichtungen anfallen. Die konkreten Beträge solltest du vor der Übernahme mit dem Vorstand klären.

7. Muss ich die Gartenlaube und die Pflanzen vom Vorpächter übernehmen?

Ob Laube, Pflanzen, Geräte oder andere Bestandteile übernommen werden, hängt von der jeweiligen Parzelle und den Übergabebedingungen ab. Kläre vor einer Zusage, was dazugehört und welche Kosten entstehen.

8. Wird der Wert eines Gartens vor der Übernahme ermittelt?

Vor einem Wechsel des Unterpächters ist laut Gartenordnung eine Wertermittlung durch vom Generalpächter bestellte Sachverständige erforderlich. Die Kosten und weiteren Bedingungen richten sich nach der Gartenordnung und dem konkreten Fall.

9. Welche laufenden Pflichten habe ich als Pächter?

Du musst deinen Garten ordnungsgemäß bewirtschaften und pflegen. Dazu gehören die Einhaltung der Gartenordnung und des Unterpachtvertrags sowie die Beteiligung an den vorgesehenen Gemeinschaftsaufgaben.

Gartenpflege und Regeln

10. Wie viel Zeit muss ich für einen Kleingarten einplanen?

Ein Kleingarten benötigt regelmäßige Pflege. Dazu gehören beispielsweise Gießen, Mähen, Schneiden und die Pflege von Beeten. Der tatsächliche Zeitaufwand hängt von der Gestaltung des Gartens und der Jahreszeit ab.

11. Wie viele Gemeinschaftsarbeitsstunden muss ich leisten?

Bei unserem Verein sind jährlich 3 Arbeitsstunden pro Garten für gemeinschaftliche Aufgaben vorgesehen. Damit unterstützen wir die Pflege und Instandhaltung unserer Anlage und stärken das Miteinander im Verein.

12. Was bedeutet kleingärtnerische Nutzung?

Ein Kleingarten dient dem nicht erwerbsmäßigen Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, der Erholung und dem Kontakt mit der Natur. Laut Gartenordnung muss mindestens ein Drittel der Parzellenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden.

13. Darf ich meinen Garten frei gestalten?

Du kannst deinen Garten nach deinen Vorstellungen gestalten, musst dabei aber die gesetzlichen Vorgaben, die Gartenordnung und den Unterpachtvertrag beachten. Nicht jede Pflanze und nicht jede bauliche Veränderung ist zulässig.

14. Darf ich eine Gartenlaube, ein Gewächshaus oder ein Hochbeet bauen?

Vor baulichen Veränderungen solltest du die geltenden Vorgaben prüfen und dich mit dem Vorstand abstimmen. Für bauliche Anlagen ist vor Baubeginn eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Es gelten die konkreten Vorgaben der Gartenordnung.

15. Welche Regeln gelten für Ruhezeiten und das Zusammenleben?

Rücksichtnahme und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis sind wichtige Grundlagen des Vereinslebens. Es gelten die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sowie die Regelungen der Gartenordnung und des Vereins.

Vereinsleben und Gemeinschaft

16. Muss ich mich am Vereinsleben beteiligen?

Ein Kleingartenverein lebt vom Miteinander. Neben der Pflege des eigenen Gartens gehören gemeinschaftliche Aufgaben dazu. Die konkreten Pflichten ergeben sich aus der Gartenordnung und den Vereinsregelungen.

17. Warum sind die gemeinsamen Arbeitsstunden so wichtig?

Wege, Gemeinschaftsflächen und gemeinsame Einrichtungen müssen gepflegt und instand gehalten werden. Wenn viele Mitglieder einen kleinen Beitrag leisten, bleibt unsere Anlage gepflegt und attraktiv.

18. Ist unser Verein auch für Gartenanfänger geeignet?

Ein Kleingarten bietet die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und Neues über Pflanzen und Natur zu lernen. Wichtig sind die Bereitschaft zur regelmäßigen Pflege und ein respektvolles Miteinander.

Wichtige Regeln der Gartenordnung

19. Wer darf einen Kleingarten in Karlsruhe pachten?

Die Gartenordnung sieht Kleingartenparzellen grundsätzlich für Personen mit Hauptwohnsitz im Stadtkreis Karlsruhe vor. Eine Person darf im Stadtkreis Karlsruhe nur eine Kleingartenparzelle pachten.

20. Können Ehepartner gemeinsam Pächter werden?

Nein. Der Unterpachtvertrag wird laut Gartenordnung nur mit einer Person abgeschlossen. Das gilt auch für Ehepaare und Lebensgemeinschaften.

21. Darf ich dauerhaft in meiner Gartenlaube wohnen?

Nein. Das Wohnen in Gartenlauben und in der Kleingartenanlage ist laut Gartenordnung verboten.

22. Wie groß darf meine Gartenlaube sein?

Grundsätzlich darf eine Gartenlaube höchstens 16 m² Grundfläche haben. Weitere Vorgaben betreffen unter anderem Höhe und Dachform. Vor Baubeginn muss eine schriftliche Genehmigung vorliegen.

23. Darf ich ein Gewächshaus aufstellen?

Laut Gartenordnung ist ein Gewächshaus bis zu 8 m² Grundfläche und maximal 2,30 m Gesamthöhe zulässig. Es darf nicht mit einer anderen baulichen Anlage verbunden sein; betonierte Fundamente sind untersagt. Bitte prüfe vor dem Aufstellen die Genehmigungsvorgaben.

24. Darf ich einen Pool oder ein Planschbecken aufstellen?

Die Gartenordnung lässt mobile Planschbecken oder Pools unter bestimmten Größen- und Zeitvorgaben von Mai bis September zu. Sie müssen von Oktober bis April entfernt werden. Ein Einlassen in den Boden und chemische Wasseraufbereitungsmittel sind verboten.

25. Welche Bäume darf ich pflanzen?

Laub- und Nadelbäume sowie bestimmte stark wachsende Gehölze sind grundsätzlich verboten. Für Obstbäume gelten besondere Vorgaben zu Unterlage und Höhe. Bitte informiere dich vor der Pflanzung in der Gartenordnung.

26. Darf ich Hecken als Sichtschutz pflanzen?

Für Hecken entlang öffentlicher Wege und zwischen Parzellen gelten Höhenbegrenzungen. Auch für Sichtschutz im Aufenthaltsbereich bestehen besondere Vorgaben. Maßgeblich ist die Gartenordnung.

27. Darf ich Gartenabfälle verbrennen oder ein offenes Feuer machen?

Nein. Offene Feuer, beispielsweise in Feuerschalen oder Feuerkörben, sind laut Gartenordnung verboten. Gartenrückstände und andere Abfälle dürfen ebenfalls nicht verbrannt werden.

28. Darf ich einen separaten Geräteschuppen aufstellen?

Separate Geräteschuppen oder Gerätekisten sind laut Gartenordnung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Geräteanbau an der Laube vorgesehen. Bitte kläre geplante bauliche Änderungen vorab mit dem Vorstand.

Kontakt und Beendigung der Pacht

29. An wen kann ich mich bei Fragen zur Gartenpacht wenden?

Bei Fragen zur Verpachtung, zu freien Gärten oder zu den Bedingungen einer Übernahme kannst du uns über das Kontaktformular unserer Homepage erreichen. Beschreibe dein Anliegen möglichst konkret, damit wir dir gezielt weiterhelfen können.

30. Was muss ich tun, wenn ich meinen Garten wieder abgeben möchte?

Wenn du deinen Garten nicht mehr bewirtschaften kannst oder möchtest, wende dich frühzeitig an den Vorstand. Die Kündigungsfristen, die Rückgabe der Parzelle und mögliche finanzielle Folgen richten sich nach dem Unterpachtvertrag, der Gartenordnung und den gesetzlichen Regelungen.

31. Darf ich selbst einen Nachpächter bestimmen?

Nein. Laut Gartenordnung wird die Nachfolge allein durch den Zwischenpächter bestimmt. Die Parzelle darf vom ausscheidenden Pächter auch nicht eigenständig über kommerzielle Plattformen oder andere Medien angeboten werden.

32. Muss ich nicht genehmigte Anlagen beim Auszug entfernen?

Ja. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses müssen Anlagen, Einrichtungen, Gegenstände und Anpflanzungen beseitigt werden, soweit sie nicht den geltenden Vorgaben entsprechen. Maßgeblich sind die Gartenordnung und die Auflagen der Wertermittlung.

33. Wo finde ich die vollständigen Regeln?

Die FAQ bieten eine erste Orientierung. Verbindlich sind die geltende Gartenordnung, der Unterpachtvertrag und die gesetzlichen Vorschriften. Bei konkreten Fragen zur Übernahme oder Nutzung einer Parzelle hilft dir der Vorstand weiter.


Häufige Fragen zur Vermietung unseres Vereinsheims

Du möchtest unser Vereinsheim für eine private Feier mieten? Hier findest du die wichtigsten Informationen zu Buchung, Kosten, Nutzung, Hausregeln und Rückgabe. Bitte beachte auch den Mietvertrag und die Checkliste für die Rückgabe.

1. Buchung und Voraussetzungen

Wie kann ich das Vereinsheim mieten?

Wenn du unser Vereinsheim für eine private Feier nutzen möchtest, kontaktiere uns bitte über das Kontaktformular auf unserer Homepage. Teile uns den gewünschten Termin und die Art deiner Veranstaltung mit. Wir prüfen anschließend, ob das Vereinsheim an diesem Tag verfügbar ist und besprechen mit dir die weiteren Schritte. Alternativ kannst du auch unserem Vorstandmitglied Herr Born unter 0162-9689919 kontaktieren.

Wer darf das Vereinsheim mieten?

Unser Vereinsheim kann sowohl von Mitgliedern des Kleingartenvereins Grünwinkel 1979 e. V. als auch von externen Personen für private Feierlichkeiten gemietet werden. Der Mieter und alle nutzenden Personen müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Das Alter der nutzenden Personen ist im Mietvertrag anzugeben, sofern sie nicht selbst der Mieter sind.

Kann ich das Vereinsheim für eine gewerbliche Veranstaltung nutzen?

Nein. Laut Mietvertrag wird das Vereinsheim ausschließlich für private Zwecke vermietet. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.

Welche Bereiche sind in der Vermietung enthalten?

Vermietet werden das Vereinsheim, jeweils eine Damen- und Herrentoilette sowie das dazugehörige Außengelände in der Kleingartenanlage. Die übrigen Gartenparzellen auf dem gesamten Vereinsgelände dürfen nicht betreten werden.

Wie erfahre ich, ob mein Wunschtermin frei ist?

Du kannst den Belegungsplan auf unserer Homepage einsehen und anschließend deinen Wunschtermin beim Verein anfragen. Bitte beachte, dass eine Anfrage erst nach Bestätigung durch den Verein als verbindlich gelten sollte.

2. Miete, Kaution und Stornierung

Wie hoch sind die Miete und die Kaution?

Die Miete für das Vereinsheim erfragst du bitte direkt bei deiner Kontaktaufnahme.

Was ist in der Miete enthalten?

Die Miete beinhaltet den üblichen Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Nutzung des vorhandenen Geschirrs und der Gläser. Handtücher sowie Reinigungs- und Sanitärzubehör müssen vom Mieter selbst mitgebracht werden.

Wann muss ich die Miete bezahlen?

Die Miete ist spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu entrichten. Laut Mietvertrag kann die Zahlung bar oder unbar erfolgen. Bei Überweisung ist der im Vertrag angegebene Vereinsempfänger zu verwenden; als Verwendungszweck sind Zweck und Datum der Veranstaltung anzugeben.

Wann muss ich die Kaution bezahlen?

Die Kaution ist spätestens bei der Schlüsselübergabe zu entrichten. Sie sichert mögliche Ansprüche des Vereins, beispielsweise wegen Schäden, notwendiger Reinigungsarbeiten oder Vertragsverstößen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Vereinsheims wird die Kaution laut Mietvertrag innerhalb einer Woche nach dem Veranstaltungstag zurückerstattet. Werden Schäden, zusätzliche Reinigungsarbeiten oder andere vertraglich geregelte Verstöße festgestellt, kann die Kaution entsprechend dem Mietvertrag einbehalten oder mit entstandenen Kosten verrechnet werden.

Was passiert, wenn ich die Buchung stornieren muss?

Der Mietvertrag sieht bei einer Stornierung folgende Beträge vor: innerhalb von 21 Kalendertagen 30 Prozent der Miete, innerhalb von 7 Kalendertagen 50 Prozent der Miete und innerhalb von 3 Kalendertagen 100 Prozent der Miete. Da sich diese Zeiträume überschneiden können, sollte die konkrete Berechnung im Einzelfall mit dem Verein geklärt werden. Maßgeblich ist der unterschriebene Mietvertrag.

3. Regeln während der Veranstaltung

Bis wann darf Musik gespielt werden?

Die allgemein geltende Nachtruhe ist auch am Veranstaltungstag einzuhalten. Ab spätestens 22 Uhr muss die Musik leiser gestellt werden. Außerdem müssen Türen und Fenster geschlossen bleiben, um die Anwohner vor Lärm zu schützen.

Darf ich die anderen Gartenparzellen betreten?

Nein. Die übrigen Gartenparzellen auf dem gesamten Vereinsgelände dürfen ausdrücklich nicht betreten werden. Die Vermietung umfasst nur das Vereinsheim, die zugehörigen Toiletten und das dazugehörige Außengelände.

Darf auf dem Vereinsgelände geraucht werden?

Nein. Das Rauchen und der Konsum jeglicher Drogen sind auf dem gesamten Vereinsgelände laut Mietvertrag nicht gestattet. Verstöße können zum Einbehalt der Kaution führen.

Darf ich eigene Dekoration anbringen?

Ja, eigene Dekoration ist möglich. Sie darf jedoch nicht mit Nägeln, Klammern, Tackern oder ähnlichen Befestigungen an Wänden, Türen, Decken oder Holzteilen angebracht werden. Nach der Veranstaltung muss die gesamte eigene Dekoration wieder entfernt werden.

Darf ich Tische und Stühle aus dem Vereinsheim nach draußen stellen?

Nein. Stühle, Tische und sonstiges Mobiliar aus dem Vereinsheim dürfen nicht im Außenbereich aufgestellt werden. Im Außenbereich dürfen eigene Bierbänke und Biertische verwendet werden, die der Mieter selbst bereitstellen muss.

Muss ich Handtücher und Reinigungsmittel selbst mitbringen?

Ja. Handtücher sowie Reinigungs- und Sanitärzubehör müssen vom Mieter selbst gestellt werden. Das vorhandene Geschirr und die Gläser können im Rahmen der Miete genutzt werden.

Dürfen Mitglieder des Vereins während meiner Feier die Toiletten benutzen?

Ja. Laut Mietvertrag dürfen Mitglieder des Kleingartenvereins auch während der Veranstaltung die Toiletten auf dem Vereinsgelände nutzen.

Darf der Vorstand während der Feier kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden?

Ja. Ein Vorstandsmitglied darf die Einhaltung der Ordnung jederzeit kontrollieren. Bei Verstößen, beispielsweise bei Ruhestörungen, kann die Veranstaltung unverzüglich beendet werden. In diesem Fall erfolgt laut Mietvertrag keine Rückvergütung des Mietpreises.

4. Reinigung und Rückgabe

Muss ich das Vereinsheim nach der Feier reinigen?

Ja. Das Vereinsheim muss geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Alle Böden einschließlich Küche, Flur und Toiletten müssen gefegt und nass gewischt werden. Tische, Theken und Ablageflächen sind abzuwischen. Küche, Spüle, benutzte Geräte und Sanitäranlagen müssen gereinigt werden.

Was muss ich mit dem Geschirr, den Gläsern und dem Kühlschrank machen?

Benutztes Geschirr, Besteck und Gläser müssen gespült und ordentlich in die vorgesehenen Küchenschränke zurückgeräumt werden. Der Kühlschrank ist auszuwischen und vollständig zu entleeren. Die Kühlschränke müssen ausgeschaltet werden; die Kühlschranktüren bleiben nach Gebrauch offen.

Muss ich den Müll selbst entsorgen?

Ja. Sämtlicher entstandener Müll muss auf eigene Kosten entsorgt werden. Das gilt ausdrücklich auch für die Mülleimer der Toiletten. Bitte hinterlasse keine Abfälle auf dem Vereinsgelände oder auf angrenzenden Grundstücken.

Was muss ich im Außenbereich reinigen?

Die Terrassenfläche und die Zufahrt müssen von Müll und Dekoration befreit werden. Gartenmöbel unter der Pergola sind zu reinigen und an ihren vorgesehenen Platz zurückzustellen. Der befestigte Außenbereich ist bei Bedarf zu kehren.

Was muss ich vor dem Verlassen des Vereinsheims beachten?

Schalte alle Elektrogeräte und Beleuchtungen aus. Schließe und verriegle alle Fenster und Türen und drehe die Wasserhähne fest zu. Nach Nutzung des Holzofens muss dieser gemäß den geltenden Sicherheitsvorgaben behandelt und die Asche entfernt werden. Verschließe außerdem das Außentor beim Verlassen des Vereinsgeländes.

Was muss ich mit dem Schlüssel machen?

Der erhaltene Schlüssel muss nach der Nutzung zurückgegeben werden. Laut Rückgabe-Checkliste wird er wieder in den Schlüsselsafe gelegt und dieser verriegelt. Alle Schlüssel sind vollständig zurückzugeben.

Was passiert, wenn während meiner Feier etwas beschädigt wird?

Der Mieter haftet für Schäden und Mängel, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen. Beschädigungen an Gläsern, Möbeln, Geräten oder anderen Gegenständen sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen. Reparatur- und notwendige Reinigungskosten können dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet werden. Werden Arbeiten durch ein Vereinsmitglied durchgeführt, sieht der Mietvertrag je nach Aufwand eine Pauschale von 50 oder 100 Euro vor.

Gibt es eine Checkliste für die Rückgabe?

Ja. Wir empfehlen, vor der Schlüsselrückgabe die Checkliste für die Rückgabe des Vereinsheims Punkt für Punkt durchzugehen. Sie enthält alle wichtigen Aufgaben zur Reinigung, Ordnung, Technik und Sicherheit. Du findest die Checkliste auf unserer Homepage im Bereich zur Vermietung des Vereinsheims.

5. Weitere Fragen

Was passiert, wenn ich die Mietbedingungen nicht einhalte?

Bei Verstößen gegen die Mietbedingungen kann der Verein Maßnahmen ergreifen. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Ruhestörungen, unerlaubtem Betreten anderer Gartenparzellen, Rauchen oder Drogenkonsum, kann die Veranstaltung beendet oder die Kaution einbehalten werden. Maßgeblich sind die Bestimmungen des Mietvertrags.

Wo kann ich weitere Fragen zur Vermietung stellen?

Wenn deine Frage hier nicht beantwortet wird oder du einen Termin anfragen möchtest, kontaktiere bitte den Vorstand über das Kontaktformular auf unserer Homepage. Wir helfen dir gerne weiter.